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Vermittlungsablauf
Allgemeine Informationen für Au-Pair/Gastfamilie
Nachfolgend einige unverbindliche Informationen zu einem Au-Pair Aufenthalt. Bitte beachten Sie, dass Au – pair – Vermittlung Serhiy Voinshyn für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen keine Haftung übernehmen kann.
Betreuung während des Au-pair-Aufenthaltes.
Gerne können Sie Au – pair – Vermittlung Serhiy Voinshyn auch während Ihres Au-pair-Aufenthaltes kontaktieren. Bei Fragen und Problemen versucht Au – pair – Vermittlung Serhiy Voinshyn zu schlichten. Bitte beachten Sie aber, dass Au – pair – Vermittlung Serhiy Voinshyn grundsätzlich nur für die Vermittlung zuständig ist.
Eine einmalige Ermäßigung in Höhe von 100,00 Euro Brutto erhält jede Gastfamilie die insgesamt eine Vermittlung über 24 Monaten durch unsere Au – Pair – Vermittlung, Serhiy Voinshyn, Rennweg 26, 90489 Nürnberg,in Anspruch genommen hat.
Ablauf Vermittlung Gastfamilie
Üblicherweise läuft eine Vermittlung wie folgt an:
1. Sie suchen sich eine passende Au-Pair aus meiner Datenbank aus und kontaktieren mich.
Termine nach Vereinbarung.
Au-pair-Vermittlung Serhiy Voinshyn
Rennweg 26
90489 Nürnberg
Telefon: +49 (0)911 - 144 73 00
Mobil:+49 (0)176 640 90 148
E-Mail: info@au-pair-in-deutschland.eu
2. Sie schließen mit mir einen Vermittlungsvertrag. Mit Abschluss des Vermittlugnsvertrages wird eine Provision von 30,00 € zur Zahlung fällig. Gleichzeitig erhalten Sie von mir das vollständige Datenblatt der Au-Pair und ich gebe Ihre Daten an die Au-Pair weiter.
3. Sie nehmen mit der Au-Pair Kontakt auf und schließen mit dieser einen Au-Pair-Vertrag. Gerne bin ich bei der Kontaktaufnahme und bei Übersetzungen behilflich und stehe wenn möglich mit Rat und Tat zur Verfügung.
4. Wenn die Au-Pair-Vermittlung erfolgreich ist, so muss eine Provision an mich gezahlt werden. Diese liegt üblicherweise in einem Bereich von ca. 200 – 330 € und ist abhängig von der Dauer der Au-Pair-Tätigkeit sowie der Nationalität der Au-Pair.
Gebühren Gastfamilie
Für meine Tätigkeit fallen folgende Gebühren an:
Bei Unterzeichnung des Vermittlungsvertrages ist eine Aufwandspauschale in Höhe von 30,00 EUR zu bezahlen.
Im Falle einer Vermittlung ist eine Provision wie folgt zu zahlen:
Vermittlung von Au-Pairs mit einer nicht-EU-Staatsbürgerschaft
bis 9 Monate: 200,00 Euro
9 bis 12 Monate: 250,00 Euro
Vermittlung von Au-Pairs mit EU-Staatsbürgerschaft
bis 6 Monate: 250,00 Euro
von 6 bis 9 Monate: 280,00 Euro
von 9 bis 12 Monaten: 330,00 Euro
Die Aufwandspauschale wird nicht auf die Provision angerechnet. Mehrwertsteuer wird vom Vermittler nicht ausgewiesen, da er gemäß § 19 UstG als Kleinunternehmer besteuer wird.
Ein Au-pair, ohne Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedsstaates, eines anderen Vertragsstaates der EWR oder der Schweiz, benötigt für die Au-Pair-Tätigkeit einen Aufenthaltstitel (Visum/Aufenthaltserlaubnis), der die Ausübung einer Au-pair-Beschäftigung ausdrücklich erlaubt.
Für Au-Pairs aus Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechien oder Ungarn genügt eine Arbeitserlaubnis. Diese wird auf Antrag von der örtlich zuständigen Agentur für Arbeit erteilt.
Au-pairsaus den übrigen EU/EWR-Staaten und der Schweiz benötigen keine Erlaubnis der Agentur für Arbeit, um eine Au-pair-Beschäftigung zu beginnen.
Ist das Au – Pair in Deutschland angekommen, muss:
es innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen polizeilichen Meldebehörde (Einwohnermeldeamt) der Gastfamilie angemeldet werden. Nach Beendigung des Au-pair-Aufenthalts (Abreise) muss das Au – Pair wieder abgemeldet werden.
Kann das Au – Pair – Verhältnis verlängert werden?
Das ist leider nicht möglich, da in Deutschland ein Au – Pair – Aufenthalt nur bis zu 12 Monate genehmigt wird. Ein Aufenthalt kann auch nicht wiederholt werden. Das Au – Pair kann jedoch danach in ein anderes Land als Au – Pair gehen.